GVH Garantie

Die GVH Garantie gilt für alle Fahrgäste mit GVH-Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde.

Ausgenommen sind die GVH SchulCard sowie Fahrkarten, die nicht vom GVH herausgegeben werden (SchülerFerienTicket, BahnCard 100, City-Ticket und Niedersachsen-Ticket). Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.

hvv Garantie

Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als 20 Minuten zu spät erreicht, zahlen wir einmalig 50 % des Fahrpreises der hvv Fahrkarte zurück. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann pro Fahrt nur eine Entschädigung beantragt werden.


Die GVH Garantie gilt nur für GVH Tickets, die hvv Garantie gilt nur für hvv Tickets.

Erstattungsanträge im Rahmen der Kundengarantien des GVH und des HVV sind direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund zu richten.

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